LSG München, Urteil v. 25.07.2017 – L 20 VS 3/17 - Keine besondere berufliche Betroffenheit beim Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz. July, 2017.
LSG München, Urteil v. 25.07.2017 – L 20 VS 3/17 - Keine besondere berufliche Betroffenheit beim Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz [link]Paper  abstract   bibtex   
Mit dem in § 2 Abs. 1a Satz 1 DbAG enthaltenen Verweis auf die „Grundsätze, die für die Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen nach § 30 des Bundesversorgungsgesetzes anzuwenden sind“, wird lediglich zur Verwaltungsvereinfachung sichergestellt, nach welchen medizinischen Kriterien die Bewertung der Höhe des GdS bei einem Dienstbeschädigungsausgleich nach dem DbAG zu erfolgen hat. Nicht bezweckt ist eine Erweiterung des Dienstbeschädigungsausgleichs um Elemente, wie sie beim Versorgungsanspruch nach dem BVG zur Anwendung kommen können (z.B. besondere berufliche Betroffenheit, Berufsschadensausgleich, Ausgleichsrente). (Rn. 22 – 24)
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