OLG Bamberg, Beschluss vom 22.03.1993, Az. 8 W 5/93 - Befangenheit des Sachverständigen; Beweisfrage. March, 1993.
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Der Sachverständige hat vielmehr – dies wird von der Beschwerdeführerin zu Recht gerügt – die im Beweisbeschluss vom 14. Januar 1991 vorgegebenen Beweisthemen von sich aus einfach umformuliert, und zwar dahingehend, ob die Erkrankung der Klägerin durch ein „anderes geburtshilfliches Management” zu verhindern gewesen wäre bzw. ob die Erkrankung durch einen Behandlungsfehler bedingt oder als Schicksalshaft anzusehen sei (S. 9 des Gutachtens) . ...Er muss jedoch zeigen, dass er sich mit diesen konkret auseinandergesetzt hat, und jedenfalls zu den zentralen streitigen Fragen auch nachvollziehbar darlegen, warum er dem Vorbringen einer Partei nicht folgt oder dieses für bedeutungslos hält.

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