OLG Bremen, Beschluß vom 07.11.1985, Az. 4 W 67/85; 14 C 91/1985 - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch ist begründet. July, 1985.
OLG Bremen, Beschluß vom 07.11.1985, Az. 4 W 67/85; 14 C 91/1985 - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch ist begründet [link]Paper  abstract   bibtex   
Der Vorsitzende Richter am Landgericht ... hat seine Terminsverfügung vom 30.8.1985 u.a. mit einem ausdrücklichen schriftlichen Hinweis versehen, den alle Prozeßbeteiligten einschließlich der Richter der 4. Zivilkammer zutreffend als bewußten Hinweis an die anwaltlich vertretene Beklagte, eine GmbH, auf die Möglichkeit verstanden haben, die Einrede der Verjährung zu erheben. Die gegen diesen Beschluß gerichtete sofortige Beschwerde des Klägers ist zulässig (§ 46 Abs. 2 ZPO) und auch sachlich begründet.
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