OLG Celle, Urteil vom 14. Dezember 2006, Az. 14 U 73/06 - Anforderungen ausreichender Substanz bei der Darlegung eines Haushaltsführungsschadens. December, 2006.
OLG Celle, Urteil vom 14. Dezember 2006, Az. 14 U 73/06 - Anforderungen ausreichender Substanz bei der Darlegung eines Haushaltsführungsschadens [link]Paper  abstract   bibtex   
Zu den Anforderungen ausreichender Substanz bei der Darlegung eines Haushaltsführungsschadens. Der Geschädigte muss im Einzelnen darlegen, welche Tätigkeiten, die vor dem Unfall im Haushalt verrichtet wurden, unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeübt werden können. Ein bloßer allgemeiner Verweis auf eine bestimmte prozentuale Minderung der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit zur Haushaltsführung genügt nicht.
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