OLG Düsseldorf, Urteil vom 31. Januar 2012, Az. I-24 U 39/11 - Rechtsanwalt hat Pflichten aus dem Mandatsverhältnis mit dem Kläger in objektiver Hinsicht verletzt. January, 2012.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 31. Januar 2012, Az. I-24 U 39/11 - Rechtsanwalt hat Pflichten aus dem Mandatsverhältnis mit dem Kläger in objektiver Hinsicht verletzt [link]Paper  abstract   bibtex   
Die Beklagte hat ihre Pflichten aus dem Mandatsverhältnis mit dem Kläger in objektiver Hinsicht verletzt. Denn sie hat den Kläger pflichtwidrig nicht darauf hingewiesen, dass sein Sohn mit der Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf Grundsicherung hat, und es pflichtwidrig unterlassen, die gegen den Sohn erhobene Abänderungsklage auf diesen Gesichtspunkt zu stützen.
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