OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.02.2004, 7 U 175/02 - Etwaige Verstöße gegen § 407a ZPO (eigenhändige Erstellung) können durch entsprechende schriftliche Erklärung noch in der Berufungsinstanz geheilt werden. February, 2004.
OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.02.2004, 7 U 175/02 - Etwaige Verstöße gegen § 407a ZPO (eigenhändige Erstellung) können durch entsprechende schriftliche Erklärung noch in der Berufungsinstanz geheilt werden [link]Paper  abstract   bibtex   
Eigenverantwortliche Erstellung eines Gutachtens durch den bestellten Sachverständigen - Bei Erstellung eines Sachverständigengutachtens darf die Befunderhebung und Informationszusammenstellung ebenso wie die wissenschaftliche Auswertung der Arbeitsergebnisse auf Hilfspersonen übertragen werden, wenn der Sachverständige diese nachvollzogen hat und mit den gefundenen Ergebnissen einverstanden ist. Etwaige Verstöße gegen § 407a ZPO können durch entsprechende schriftliche Erklärung noch in der Berufungsinstanz geheilt werden.

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