OLG Frankfurt/M. vom 11.01.2017, Az. 4 U 38/16 - Zur Haftung des in einem selbstständigen Beweisverfahren gerichtlich bestellten Sachverständigen. November, 2017.
OLG Frankfurt/M. vom 11.01.2017, Az. 4 U 38/16 - Zur Haftung des in einem selbstständigen Beweisverfahren gerichtlich bestellten Sachverständigen [link]Paper  abstract   bibtex   
Ein in einem selbständigen Beweisverfahren gerichtlich bestellter Sachverständiger haftet dann nicht nach § 839a BGB, wenn sich kein Streitverfahren anschließt, das durch eine gerichtliche Entscheidung abgeschlossen wird, und der Kläger im Beweisverfahren einen Antrag auf Einholung eines Ergänzungsgutachtens nicht weiterverfolgt.
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