OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 9 U 231/13 - Kein Schadensersatzanspruch gegen gerichtlich bestellten Sachverständigen wenn dessen Gutachten unverwertbar, aber nicht unrichtig ist. January, 2014.
OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 9 U 231/13 - Kein Schadensersatzanspruch gegen gerichtlich bestellten Sachverständigen wenn dessen Gutachten unverwertbar, aber nicht unrichtig ist [link]Paper  abstract   bibtex   
Leitsätze: Das unverwertbare Gutachten ist kein unrichtiges Gutachten iSd § 839a BGB. Eine Analogie kommt bei Unverwertbarkeit eines gerichtlichen Gutachtens wegen Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen nicht in Betracht.
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