OLG Hamm, Beschl. v. 09.03.2021, Az. 4 Ws 35/21 - Nebenklägerbeistand, Bestellungsvoraussetzungen. March, 2021.
OLG Hamm, Beschl. v. 09.03.2021, Az. 4 Ws 35/21 - Nebenklägerbeistand, Bestellungsvoraussetzungen [link]Paper  abstract   bibtex   
Der Anspruch auf Bestellung eines anwaltlichen Beistands besteht bereits dann, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte ein Delikt i.S.v. § 397a Abs. 1 StPO begangen hat und seine Verurteilung deswegen in Betracht kommt bzw. die Verurteilung wegen einer Nebenklagestraftat rechtlich möglich erscheint (BGH NJW 1999, 2380: Dort wurde eine solche Möglichkeit in einem Fall bejaht, in dem das Tatgericht bereits einen Rücktritt vom Versuch des Totschlags angenommen und der Nebenkläger die Beistandsbeiordnung für die Revisionsinstanz beantragt hatte; BGH NStZ 2000, 552; BGH NStZ-RR 2008, 352, 353).
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