OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2017, Az. 26 U 3/14 - zur ärztlichen Aufklärungspflicht; rel. OP-Indikation; 75.000 Euro Schmerzensgeld für Duraverletzung bei Lendenwirbelsäulenoperation. December, 2017.
OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2017, Az. 26 U 3/14 - zur ärztlichen Aufklärungspflicht; rel. OP-Indikation; 75.000 Euro Schmerzensgeld für Duraverletzung bei Lendenwirbelsäulenoperation [link]Paper  abstract   bibtex   
Bei einer relativen Indikation zur Operation an der Lendenwirbelsäule bedarf es einer dezidierten Aufklärung über die echte Alternative einer konservativen Behandlung. An die Aufklärung bei einer relativen Operationsindikation sind besondere Anforderungen zu stellen, wenn der konservative Therapieansatz zu kurz gewählt worden ist. Auf das erhöhte Risiko einer Duraverletzung - wegen einer Voroperation - ist gesondert hinzuweisen. Bei einer chronischen inkompletten Kaudalähmung mit Störung der Sexualfunktion, Fußheber- und Fußsenkerparese und rückgebildeter Blasenentleerungsstörung sowie einer reaktiven depressiven Entwicklung kann ein Schmerzensgeld von 75.000,- € angemessen sein.
@misc{noauthor_olg_2017,
	title = {{OLG} {Hamm}, {Urteil} vom 15.12.2017, {Az}. 26 {U} 3/14 - zur ärztlichen {Aufklärungspflicht}; rel. {OP}-{Indikation}; 75.000 {Euro} {Schmerzensgeld} für {Duraverletzung} bei {Lendenwirbelsäulenoperation}},
	url = {https://www.ra-skwar.de/urteile/OLG%20Hamm%2026%20U%203-14.php},
	abstract = {Bei einer relativen Indikation zur Operation an der Lendenwirbelsäule bedarf es einer dezidierten Aufklärung über die echte Alternative einer konservativen Behandlung.

An die Aufklärung bei einer relativen Operationsindikation sind besondere Anforderungen zu stellen, wenn der konservative Therapieansatz zu kurz gewählt worden ist. Auf das erhöhte Risiko einer Duraverletzung - wegen einer Voroperation - ist gesondert hinzuweisen.

Bei einer chronischen inkompletten Kaudalähmung mit Störung der Sexualfunktion, Fußheber- und Fußsenkerparese und rückgebildeter Blasenentleerungsstörung sowie einer reaktiven depressiven Entwicklung kann ein Schmerzensgeld von 75.000,- € angemessen sein.},
	month = dec,
	year = {2017},
}

Downloads: 0