OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009, Az. 9 U 239/08 - SV-Haftung; Kläger muss grobe Fahrlässigkeit des Gutachters darlegen und unter Beweis stellen. June, 2009.
OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009, Az. 9 U 239/08 - SV-Haftung; Kläger muss grobe Fahrlässigkeit des Gutachters darlegen und unter Beweis stellen [link]Paper  abstract   bibtex   
Bei der Inanspruchnahme eines gerichtlichen Sachverständigen, der im vorausgegangenen Arzthaftungsprozess des Klägers gegen den behandelnden Arzt als Gutachter tätig gewesen war, ist die Substantiierungslast des Klägers im Schadensersatzprozess aus § 839 a BGB anders als im Arzthaftungsprozess nicht herabgesetzt. Der Kläger muss also die Umstände, die eine grobe Fahrlässigkeit des Gutachters begründen sollen, darlegen und unter Beweis stellen.
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