OLG Hamm, Urteil vom 16. Februar 2007 - Az. 20 U 219/06 - fristgerechte ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität. February, 2007. Paper abstract bibtex Die zulässige Berufung ist unbegründet. Die zulässige Klage ist unbegründet. Dem Kläger steht ein Anspruch auf Zahlung einer - weiteren - Invaliditätsentschädigung wegen der von ihm behaupteten unfallbedingten Nierenschädigung nicht zu. Die von ihm daraus hergeleitete Invalidität ist weder fristgerecht eingetreten noch ärztlich festgestellt worden, zumindest nicht fristgerecht.
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