OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2005, Az. 3 U 161/04 - voller Beweiswert der EDV-Dokumentation, die nicht gegen nachträgliche Veränderung gesichert ist. January, 2005. vgl. BGH, Beschluss vom 27.01.2010, Az. 5 StR 488/09
OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2005, Az. 3 U 161/04 - voller Beweiswert der EDV-Dokumentation, die nicht gegen nachträgliche Veränderung gesichert ist [link]Paper  abstract   bibtex   
Das OLG Hamm hat am 26.01.2005 entschieden, einer EDV-Dokumentation, die nicht gegen eine nachträgliche Veränderung gesichert ist, komme dennoch der volle Beweiswert einer üblichen handschriftlichen Dokumentation zu, wenn der Arzt plausibel darlegt, dass die Dokumentation nicht nachträglich verändert wurde und die Dokumentation auch aus medizinischen Gesichtspunkten plausibel erscheint.
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