OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2013, Az. 21 U 84/12 - Verkennung des Kerngehalts eines entscheidungserheblichen Parteivorbringens ist wesentlicher Verfahrensfehler. July, 2013.
OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2013, Az. 21 U 84/12 - Verkennung des Kerngehalts eines entscheidungserheblichen Parteivorbringens ist wesentlicher Verfahrensfehler [link]Paper  abstract   bibtex   
Die Verkennung des Kerngehalts eines entscheidungserheblichen Parteivorbringens ist als wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO und auch als Gehörsverletzung im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG zu werten und kann deshalb einen Grund für eine Aufhebung und Zurückverweisung darstellen. Ein Verfahrensfehler im Sinne des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO kann auch in einer mangelhaften Beweiswürdigung liegen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn im erstinstanzlichen Urteil eine Beweiswürdigung gänzlich fehlt.
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