OLG Hamm, Urteil vom 9. September 1993, Az. 6 U 58/89 - Beweiserleichterungen des § 287 ZPO dürfen dem Geschädigten nicht dadurch genommen werden, dass im Rahmen der Beweiserhebung medizinische Sachverständige einen strengeren Beweismaßstab anlegen. September, 1993.
OLG Hamm, Urteil vom 9. September 1993, Az. 6 U 58/89 - Beweiserleichterungen des § 287 ZPO dürfen dem Geschädigten nicht dadurch genommen werden, dass im Rahmen der Beweiserhebung medizinische Sachverständige einen strengeren Beweismaßstab anlegen [link]Paper  abstract   bibtex   
OLG Hamm v. 09.09.1993: Zur Frage eines Dauerschadens bei einem HWS-Schleudertrauma Das OLG Hamm (Urteil 09.09.1993 - 6 U 58/89) hat entschieden: Steht fest, dass der Geschädigte ein HWS-Schleudertrauma erlitten hat, ist die Frage, ob dieses zu einem Dauerschaden geführt hat, im Haftpflichtrecht nach § 287 ZPO zu beurteilen; es genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit. Die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO dürfen dem Geschädigten nicht dadurch genommen werden, dass im Rahmen der Beweiserhebung medizinische Sachverständige einen strengeren Beweismaßstab anlegen; eine Wahrscheinlichkeit, die auch medizinisch-wisssenschaftlichen Kriterien standhält, ist nicht Voraussetzung für den Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität.
@misc{noauthor_olg_1993-1,
	title = {{OLG} {Hamm}, {Urteil} vom 9. {September} 1993, {Az}. 6 {U} 58/89 - {Beweiserleichterungen} des § 287 {ZPO} dürfen dem {Geschädigten} nicht dadurch genommen werden, dass im {Rahmen} der {Beweiserhebung} medizinische {Sachverständige} einen strengeren {Beweismaßstab} anlegen},
	url = {http://openjur.de/u/228139.html},
	abstract = {OLG Hamm v. 09.09.1993: Zur Frage eines Dauerschadens bei einem HWS-Schleudertrauma

Das OLG Hamm (Urteil 09.09.1993 - 6 U 58/89) hat entschieden:

        Steht fest, dass der Geschädigte ein HWS-Schleudertrauma erlitten hat, ist die Frage, ob dieses zu einem Dauerschaden geführt hat, im Haftpflichtrecht nach § 287 ZPO zu beurteilen; es genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit.

        Die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO dürfen dem Geschädigten nicht dadurch genommen werden, dass im Rahmen der Beweiserhebung medizinische Sachverständige einen strengeren Beweismaßstab anlegen; eine Wahrscheinlichkeit, die auch medizinisch-wisssenschaftlichen Kriterien standhält, ist nicht Voraussetzung für den Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität.},
	urldate = {2015-10-12},
	month = sep,
	year = {1993},
}

Downloads: 0