OLG Hamm, Urt. v. 19.11.2007, Az. 3 U 83/07 - „grober Behandlungsfehler“ bei in erheblichem Ausmaß nicht erhobenen Diagnose- und Kontrollbefunden; medizinisch zwingend gebotene Befunde nicht erhoben. November, 2007.
OLG Hamm, Urt. v. 19.11.2007, Az. 3 U 83/07 - „grober Behandlungsfehler“ bei in erheblichem Ausmaß nicht erhobenen Diagnose- und Kontrollbefunden; medizinisch zwingend gebotene Befunde nicht erhoben [link]Paper  abstract   bibtex   
Hat ein Arzt in erheblichem Ausmaß Diagnose- und Kontrollbefunde zum Behandlungsgeschehen nicht erhoben oder hat er es schuldhaft unterlassen, medizinisch zwingend gebotene Befunde zu erheben oder zu sichern, greift im Einzelfall bereits eine Beweislastumkehr aus dem Gesichtspunkt des „groben Behandlungsfehlers“ ein.
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