OLG Karlsruhe Beschluss v. 3. Mai 2007, Az. 2 WF 32/07 - Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei faktischer Rechtsverweigerung durch das Gericht. 2007.
OLG Karlsruhe Beschluss v. 3. Mai 2007, Az. 2 WF 32/07 - Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei faktischer Rechtsverweigerung durch das Gericht [link]Paper  abstract   bibtex   
§§ 567 ff ZPO bilden für eine Untätigkeitsbeschwerde unter dem Gesichtpunkt der Justizge-währungspflicht bei verfassungskonformer Auslegung eine hinreichende Gesetzesgrundlage, wenn eine Fortführung des Verfahrens durch das Gericht verweigert wird und dies einer faktischen Ablehnung des Antrags einer Partei auf inhaltliche Förderung des Verfahrens und damit auf Rechtsschutz gleichkommt.Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei faktischer Rechtsverweigerung durch das Gericht
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