OLG Karlsruhe, Beschluss v. 9.11.2009 - 14 W 43/09, zur Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Aufnahme und Auswertung des Sachverhalts in dem auch bei objektiver Sicht der Dinge wichtigen Punkten Fehler unterlaufen, die in starkem Maße auf mangelnde Sorgfalt deuten. September, 2009.
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 9.11.2009 - 14 W 43/09, zur Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Aufnahme und Auswertung des Sachverhalts in dem auch bei objektiver Sicht der Dinge wichtigen Punkten Fehler unterlaufen, die in starkem Maße auf mangelnde Sorgfalt deuten [link]Paper  bibtex   
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