OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2018, Az. 9 W 40/18 - Richterablehnung, Erforderlichkeit einer dienstlichen Stellungnahme nach einem Ablehnungsgesuch. December, 2018.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2018, Az. 9 W 40/18 - Richterablehnung, Erforderlichkeit einer dienstlichen Stellungnahme nach einem Ablehnungsgesuch [link]Paper  abstract   bibtex   
1. Bei einem zulässigen Ablehnungsgesuch ist im Zivilprozess grundsätzlich eine dienstliche Stellungnahme der abgelehnten Richterin einzuholen. Der Umstand, dass die Ablehnung durch eine in der Akte dokumentierte richterliche Entscheidung (Beweisbeschluss) ausgelöst wird, macht die dienstliche Stellungnahme nicht entbehrlich. 2. Die Einholung der dienstlichen Stellungnahme ist ein wesentlicher Teil des Ablehnungsverfahrens. Weist das Gericht den Ablehnungsantrag ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterin zurück, kommt auf die sofortige Beschwerde eine Aufhebung und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Ablehnungsverfahrens in Betracht.
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2. Die Einholung der dienstlichen Stellungnahme ist ein wesentlicher Teil des Ablehnungsverfahrens. Weist das Gericht den Ablehnungsantrag ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterin zurück, kommt auf die sofortige Beschwerde eine Aufhebung und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Ablehnungsverfahrens in Betracht.},
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