OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2012, Az. 13 W 93-12 - eigene Beweiswürdigung des Sachverständigen begründet keine Besorgnis der Befangenheit. September, 2012.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2012, Az. 13 W 93-12 - eigene Beweiswürdigung des Sachverständigen begründet keine Besorgnis der Befangenheit [link]Paper  abstract   bibtex   
Wird in Arzthaftungssachen dem Sachverständigen im Beweisbeschluss nicht ausreichend deutlich gemacht, von welchen Feststellungen er bei der Begutachtung auszugehen hat, begründet eine eigene Beweiswürdigung des Sachverständigen allein keine Besorgnis der Befangenheit, insbesondere dann nicht wenn der Sachverständige an der Beweisaufnahme teilgenommen hat. (Anm.: Das Gericht verkennt seine Aufgabe zur Leitung des SV und dass dieser bei unklarem Auftrag beim Gericht nachzufragen hat. Es ist schon nicht nachzuvollziehen, dass bei unklarer Fragestellung ein Gutachten überhaupt verwertbar sein soll, wenn offenbar offene Fragen auf Verdacht und darüber hinaus auf "eigene Faust" unter unzulässiger Beweiswürdigung beantwortet werden.)
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(Anm.: Das Gericht verkennt seine Aufgabe zur Leitung des SV und dass dieser bei unklarem Auftrag beim Gericht nachzufragen hat. Es ist schon nicht nachzuvollziehen, dass bei unklarer Fragestellung ein Gutachten überhaupt verwertbar sein soll, wenn offenbar offene Fragen auf Verdacht und darüber hinaus auf "eigene Faust" unter unzulässiger Beweiswürdigung beantwortet werden.)},
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