OLG Köln, Beschluss vom 05.09.2008 - 5 W 44/08 (LG Bonn) - 75.000,- € Schmerzensgeld wegen schwerwiegender Plexusschädigung nach einer Schulterdystokie. May, 2008.
OLG Köln, Beschluss vom 05.09.2008 - 5 W 44/08 (LG Bonn) - 75.000,- € Schmerzensgeld wegen schwerwiegender Plexusschädigung nach einer Schulterdystokie [link]Paper  abstract   bibtex   
In dem vorliegenden Fall gewährte das OLG Köln PKH für ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000,- € wegen einer schwerwiegenden Plexusschädigung nach einer Schulterdystokie. Es betonte, dass das Schmerzensgeld einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden verschaffen soll und für die Bemessung der Höhe vor allem die Intensität und die Dauer der erlittenen Schmerzen und das Ausmaß des Leidens heranzuziehen sind. Besonders Schäden an Gliedmaßen fallen ins Gewicht, weil sie den Verletzten zeitlebens behindern und ihn ständig an sein Leid erinnern.
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