OLG Koblenz, Urteil vom 29.10.2009, Az. 5 U 55/09 - ggf. irreversibler Schaden - Bandscheiben-OP dringend indiziert; BS-Teile nicht entfernt grober Behandlungsfehler; weitreichende Lähmungserscheinungen unterer Körperteile, Sexualstörungen 180.000 € Schmerzensgeld. October, 2009.
OLG Koblenz, Urteil vom 29.10.2009, Az. 5 U 55/09 - ggf. irreversibler Schaden - Bandscheiben-OP dringend indiziert; BS-Teile nicht entfernt grober Behandlungsfehler; weitreichende Lähmungserscheinungen unterer Körperteile, Sexualstörungen 180.000 € Schmerzensgeld [link]Paper  abstract   bibtex   
1. Deutet das klinische Bild auf einen massiven, bei konservativem Vorgehen möglicherweise irreversiblen Schaden, ist die Operation eines Bandscheibenvorfalls dringend indiziert. Darüer ist der Patient aufzuklären. Unterbleibt die Aufklärung, ist davon auszugehen, dass er sich beratungsgemäß verhalten hätte. 2. Werden Bandscheibenteile, die wahrnehmbar in den Spinalkanal eingedrungen sind, nicht entfernt, liegt darin ein grober Behandlungsfehler. Gleiches gilt für eine Verletzung der Dura an 3 Stellen, die einem erfahrenen Operateur schlechterdings nicht unterlaufen darf. 3. 180.000 € Schmerzensgeld bei weitreichenden Lähmungserscheinungen der unteren Körperteile mit Sexualstörungen und depressiven Verstimmmungen.
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