OlG Koblenz Urt. v. 24.07.2009, Az. 5 U 510/09 - Gutachten einer ärztlichen Schlichtungsstelle sind Privatgutachten und können i.R.e. Arzthaftungsprozesses nicht als Zeugen- oder Sachverständigenbeweis herangezogen werden. July, 2009. Paper abstract bibtex Gutachten einer ärztlichen Schlichtungsstelle sind Privatgutachten und können i.R.e. Arzthaftungsprozesses nicht als Zeugen- oder Sachverständigenbeweis herangezogen werden; Voraussetzungen für die beweisrechtliche Verwertbarkeit eines im Vorfeld durch die ärztliche Schlichtungsstelle veranlassten Gutachtens für einen späteren Arzthaftungsprozess
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