OLG München Beschluss v. 27.06.2007. Az. 2 Ws 494/06 Kl - Zulässigkeit eines Ermittlungserzwingungsverfahrens. June, 2007. Paper abstract bibtex Zwar ist das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO grundsätzlich nur auf das Ziel der Klageerzwingung ausgerichtet. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der §§ 171, 172, 173 Abs. 3 und 175 StPO. Dennoch ist in Fällen, in denen - wie hier - die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht aus rechtlichen Gründen verneint und deshalb den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht überhaupt nicht aufgeklärt hat, ausnahmsweise das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO nicht als Klage, sondern als Ermittlungserzwingungsverfahren zu behandeln, das gegebenenfalls auch mit der Anweisung an die Staatsanwaltschaft enden kann, die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.
@misc{noauthor_olg_2007,
address = {München},
title = {{OLG} {München} {Beschluss} v. 27.06.2007. {Az}. 2 {Ws} 494/06 {Kl} - {Zulässigkeit} eines {Ermittlungserzwingungsverfahrens}},
url = {https://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Muenchen-20070627/},
abstract = {Zwar ist das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO grundsätzlich nur auf das Ziel der Klageerzwingung ausgerichtet. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der §§ 171, 172, 173 Abs. 3 und 175 StPO. Dennoch ist in Fällen, in denen - wie hier - die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht aus rechtlichen Gründen verneint und deshalb den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht überhaupt nicht aufgeklärt hat, ausnahmsweise das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO nicht als Klage, sondern als Ermittlungserzwingungsverfahren zu behandeln, das gegebenenfalls auch mit der Anweisung an die Staatsanwaltschaft enden kann, die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.},
urldate = {2022-03-15},
month = jun,
year = {2007},
}
Downloads: 0
{"_id":"GeHJQ5zDSbkjvBNST","bibbaseid":"anonymous-olgmnchenbeschlussv27062007az2ws49406klzulssigkeiteinesermittlungserzwingungsverfahrens-2007","bibdata":{"bibtype":"misc","type":"misc","address":"München","title":"OLG München Beschluss v. 27.06.2007. Az. 2 Ws 494/06 Kl - Zulässigkeit eines Ermittlungserzwingungsverfahrens","url":"https://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Muenchen-20070627/","abstract":"Zwar ist das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO grundsätzlich nur auf das Ziel der Klageerzwingung ausgerichtet. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der §§ 171, 172, 173 Abs. 3 und 175 StPO. Dennoch ist in Fällen, in denen - wie hier - die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht aus rechtlichen Gründen verneint und deshalb den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht überhaupt nicht aufgeklärt hat, ausnahmsweise das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO nicht als Klage, sondern als Ermittlungserzwingungsverfahren zu behandeln, das gegebenenfalls auch mit der Anweisung an die Staatsanwaltschaft enden kann, die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.","urldate":"2022-03-15","month":"June","year":"2007","bibtex":"@misc{noauthor_olg_2007,\n\taddress = {München},\n\ttitle = {{OLG} {München} {Beschluss} v. 27.06.2007. {Az}. 2 {Ws} 494/06 {Kl} - {Zulässigkeit} eines {Ermittlungserzwingungsverfahrens}},\n\turl = {https://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Muenchen-20070627/},\n\tabstract = {Zwar ist das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO grundsätzlich nur auf das Ziel der Klageerzwingung ausgerichtet. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der §§ 171, 172, 173 Abs. 3 und 175 StPO. Dennoch ist in Fällen, in denen - wie hier - die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht aus rechtlichen Gründen verneint und deshalb den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht überhaupt nicht aufgeklärt hat, ausnahmsweise das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO nicht als Klage, sondern als Ermittlungserzwingungsverfahren zu behandeln, das gegebenenfalls auch mit der Anweisung an die Staatsanwaltschaft enden kann, die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.},\n\turldate = {2022-03-15},\n\tmonth = jun,\n\tyear = {2007},\n}\n\n","key":"noauthor_olg_2007","id":"noauthor_olg_2007","bibbaseid":"anonymous-olgmnchenbeschlussv27062007az2ws49406klzulssigkeiteinesermittlungserzwingungsverfahrens-2007","role":"","urls":{"Paper":"https://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Muenchen-20070627/"},"metadata":{"authorlinks":{}}},"bibtype":"misc","biburl":"http://bibbase.org/zotero/Sekundant","dataSources":["pJ2gDcSFLrXk7eZwY","WpqJrRBQhNoHTa7v8","rgxjh7y5qmCqrrSPp","aD7o6ekSFi4Fwshm4","K3DXafbragRukXaf8","g9mKZJte5ye3gGfmC","LrpvndgpLMvYHiP2k","nHGD2MqFoyeGcZWi2","wRdPXZ3j9YtBpr3Ay","mvF3Tq4BuwZFZeLBE","2FjG4taAc7GQ27CQQ","8b2QPBHJQzKw74rqp"],"keywords":[],"search_terms":["olg","nchen","beschluss","2007","494","zul","ssigkeit","eines","ermittlungserzwingungsverfahrens"],"title":"OLG München Beschluss v. 27.06.2007. Az. 2 Ws 494/06 Kl - Zulässigkeit eines Ermittlungserzwingungsverfahrens","year":2007}