OLG München, Beschl. vom 28.05.2013, Az.: 1 U 844/13 - Prozessuale Beweiskraft von Behandlungsunterlagen. May, 2013.
OLG München, Beschl. vom 28.05.2013, Az.: 1 U 844/13 - Prozessuale Beweiskraft von Behandlungsunterlagen [pdf]Paper  abstract   bibtex   
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seiner Entscheidung vom 28.05.2013 (Az.: 1 U 844/13) festgestellt, dass das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung darüber entscheidet, ob nur den Original-Behandlungsunterlagen oder auch einer Kopie ausreichend Beweiskraft zukommt. Orientierungssatz der Entscheidung „2. die These, dass nur die ärztliche Originaldokumentation beweiskräftig ist, findet weder in Gesetz und Recht noch in der Rechtsprechung eine Stütze. Vielmehr obliegt die Entscheidung, ob und in wie weit eine Fotokopie der Dokumentation aussagekräftig ist, der richterlichen Beweiswürdigung. (Rn. 16)“

Downloads: 0