OLG München, Endurteil v. 24.02.2017, Az. 10 U 3261/16 - Voraussetzungen für ein weiteres Schmerzensgeld nach einem Vergleich. February, 2017.
OLG München, Endurteil v. 24.02.2017, Az. 10 U 3261/16 - Voraussetzungen für ein weiteres Schmerzensgeld nach einem Vergleich [link]Paper  abstract   bibtex   
Leitsätze: 1. Mit einem uneingeschränkten Schmerzensgeld für Körperverletzungen werden alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnten. (redaktioneller Leitsatz) 2. Verletzungsfolgen, mit denen nicht oder nicht ernstlich gerechnet werden musste, können Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld sein. (redaktioneller Leitsatz) 3. Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (so BGH BeckRS 2006, 03663). (redaktioneller Leitsatz)
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1. Mit einem uneingeschränkten Schmerzensgeld für Körperverletzungen werden alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnten. (redaktioneller Leitsatz)
2. Verletzungsfolgen, mit denen nicht oder nicht ernstlich gerechnet werden musste, können Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld sein. (redaktioneller Leitsatz)
3. Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (so BGH BeckRS 2006, 03663). (redaktioneller Leitsatz)},
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