OLG München, Urteil 08.11.2013 - 10 U 1421/12 - Höhe des Schmerzensgeldanspruchs bei Verletzungen der Wirbelsäule mit verbleibender vermehrter Krümmung der Brustwirbelsäule, 120.000 EUR. August, 2013.
OLG München, Urteil 08.11.2013 - 10 U 1421/12 - Höhe des Schmerzensgeldanspruchs bei Verletzungen der Wirbelsäule mit verbleibender vermehrter Krümmung der Brustwirbelsäule, 120.000 EUR [link]Paper  abstract   bibtex   
Bei operativ behandelten Wirbelsäulenverletzungen mit einer verbleibenden Krümmung der Brustwirbelsäule, Steifheit eines Bewegungssegments, eingeschränkter Beweglichkeit und Belastungsminderung sowie Einschränkung der aktiven Beweglichkeit einer Schulter und Ausbildung eines chronischen Schmerzsyndroms sowie Sehstörungen bei einem 32 Jahre alten Unfallgeschädigten ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 120.000 EUR angemessen.
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