OLG München, Urteil vom 21.03.2014 - 10 U 1750/13 - zum Haushaltsführungsschaden; Senat geht von einem Stundensatz von 8 € aus. March, 2014. Paper abstract bibtex Der Senat geht von einem Stundensatz von 8 € aus. Dieser Betrag entspricht der ständigen, auch veröffentlichten Rechtsprechung des Senats; der Einwand, für diesen Betrag sei eine Haushaltshilfe nicht zu bekommen, greift nicht, da eben keine Haushaltshilfe eingestellt wurde; nach dem maßgeblichen Entgelttarifvertrag für Hausangestellte beträgt im Übrigen der Bruttostundenlohn in der Vergütungsgruppe IV (= 100%, Eckentgelt) 9,66 €, was einem Nettobetrag von rd. 6,60 € entspricht.
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