OLG München, Urteil vom 26. 06. 2015, Az. 10 U 2581/13 - Schmerzensgeld bei Verletzung durch Verkehrsunfall: Operative Behandlung einer Schulterverletzung und Dauerschaden durch Armvenenthrombose sowie chronisches Schmerzsyndrom mit belastungsa bhängiger Schmerzverschlimmerung. June, 2015.
OLG München, Urteil vom 26. 06. 2015, Az. 10 U 2581/13 - Schmerzensgeld bei Verletzung durch Verkehrsunfall: Operative Behandlung einer Schulterverletzung und Dauerschaden durch Armvenenthrombose sowie chronisches Schmerzsyndrom mit belastungsa bhängiger Schmerzverschlimmerung [pdf]Paper  abstract   bibtex   
Kommt es aufgrund eines Verkehrsunfalls zu Verletzungen im Bereich der rechten Schulter, die mit dem Einsetzen und späteren Entfernen einer Platte operativ behandelt werden müssen, und zu einem durch eine Armvenenthrombose, welche zu einer MdE von 5 % - 10 % führte, bedingten Dauerschaden und stellt sich im Bereich des processus coracoideus (Rabenschnabelfortsatz), welcher ligamentär mit der lateralen Clavicula (Schlüsselbein) verbunden ist und wo auch die kleine Brustmuskulatur und Teile der Oberarmbeugemuskulatur ansetzen, ein chronisches Schmerzsyndrom mit belastungsabhängiger Schmerzverschlimmerung ein, ist andererseits im Hinblick auf das Ergebnis der neurologischen wie auch der psychiatrischen Untersuchung von keiner schwerwiegenden Beeinträchtigung in Beruf und Freizeitgestaltung auszugehen und auch eine weitere Verschlimmerung, anders als etwa bei einer Arthrose mit Verschlechterungstendenz, nicht zu befürchten, kann unter Berücksichtigung der Mithaftung von 50 % als einem weiterem Abwägungskriterium ein Schmerzensgeld von 10.000 € als angemessen angesehen werden.

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