OLG Nürnberg, Urteil vom 06.10.2008, 5 W 790/08 - Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit; ungefragte Ausführungen zur Aufklärung. June, 2008.
OLG Nürnberg, Urteil vom 06.10.2008, 5 W 790/08 - Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit; ungefragte Ausführungen zur Aufklärung [link]Paper  abstract   bibtex   
Mit Beschluss vom 08. Mai 2007 ordnete das Landgericht die Erholung eines Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. W zur Klärung der Frage eines Behandlungsfehlers an. Dessen Gutachten vom 16. Dezember 2007 kam zu dem Ergebnis, die Durchführung der Operation sei lege artis erfolgt. Daneben enthielt das Gutachten jedoch auch Ausführungen zur Frage der Aufklärung: Schon in der Sachverhaltsschilderung heißt es, "es erfolgte am Tag vor der Operation, also am 13.08.2003 um 18.30 Uhr durch Dr. H eine ausführliche Aufklärung über die Operation. ... Auch diesmal (gemeint: vor der zweiten Operation) erfolgte wiederum eine sehr ausführliche Aufklärung durch den Operateur, Facharzt Dr. L. A Darin wurden sämtliche Risiken für eine Nichtbesserung der Beschwerden bei der sehr ausgeprägten Adipositas als zusätzliches Risiko etc. erklärt." Unter der Überschrift "Bewertung des ärztlichen Vorgehens" heißt es dann "die Patientin wurde sowohl für die erste Operation am 14.08.2003 regelrecht und allumfassend aufgeklärt, als auch für die zweite Operation am 21.08.2003. Beide Male waren bei der Aufklärung die beiden Operateure die aufklärenden Ärzte, so dass der Informationsfluss stringent und ausreichend gewesen sein muss. ... Aufklärung und Durchführung der Operation erfolgten lege artis".
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