OLG Schleswig, Beschl. v. 12.06.2012, Az. 1 Ws 203/12 (113/12) - Anforderungen an die Stellung eines Klageerzwingungsantrags im Hinblick auf die Unterstellung eines hinreichenden Tatverdachts zur Erhebung der öffentlichen Klage. December, 2012.
OLG Schleswig, Beschl. v. 12.06.2012, Az. 1 Ws 203/12 (113/12) - Anforderungen an die Stellung eines Klageerzwingungsantrags im Hinblick auf die Unterstellung eines hinreichenden Tatverdachts zur Erhebung der öffentlichen Klage [link]Paper  abstract   bibtex   
Redaktioneller Leitsatz: Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt; die Antragsbegründung muss in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens und den Inhalt der angegriffenen Bescheide wiedergeben und sich mit der Einstellungsbegründung auseinandersetzen.
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Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt; die Antragsbegründung muss in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens und den Inhalt der angegriffenen Bescheide wiedergeben und sich mit der Einstellungsbegründung auseinandersetzen.},
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