OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 10 W 43/13 - Der Sachverständige, die beigezogenen Unterlagen einer Prozesspartei - und die Besorgnis der Befangenheit. April, 2014.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 10 W 43/13 - Der Sachverständige, die beigezogenen Unterlagen einer Prozesspartei - und die Besorgnis der Befangenheit [link]Paper  abstract   bibtex   
Ein Sachverständiger setzt sich der Besorgnis der Befangenheit aus, wenn er einer Partei nicht offenbart, dass er bestimmte Unterlagen für die Erfüllung seines Gutachterauftrags von der anderen Partei herangezogen und, wenn auch nur zur Überprüfung der Prämissen seines Hauptgutachtens, verwertet hat. Die Ablehnung eines Sachverständigen findet statt, wenn ein Grund…
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