OLG Zweibrücken Beschluss vom 01.03.2001, Az. 1 Ws 83/01 - Ermittlungserzwingungsverfahren; zum verbotenen Halten auf der Überholspur nach einem Unfall auf der Autobahn. January, 2001.
OLG Zweibrücken Beschluss vom 01.03.2001, Az. 1 Ws 83/01 - Ermittlungserzwingungsverfahren; zum verbotenen Halten auf der Überholspur nach einem Unfall auf der Autobahn [link]Paper  abstract   bibtex   
Inzwischen wird die Anordnung weiterer Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft sogar dann für zulässig erachtet, wenn diese in einem Kernbereich der zu untersuchenden Tat nur unvollständig ermittelt hat und umfangreichere Nachforschungen vom Gericht für notwendig gehalten werden.
@misc{noauthor_olg_2001,
	address = {Zweibrücken},
	title = {{OLG} {Zweibrücken} {Beschluss} vom 01.03.2001, {Az}. 1 {Ws} 83/01 - {Ermittlungserzwingungsverfahren}; zum verbotenen {Halten} auf der Überholspur nach einem {Unfall} auf der {Autobahn}},
	url = {http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5174.php},
	abstract = {Inzwischen wird die Anordnung weiterer Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft sogar dann für zulässig erachtet, wenn diese in einem Kernbereich der zu untersuchenden Tat nur unvollständig ermittelt hat und umfangreichere Nachforschungen vom Gericht für notwendig gehalten werden.},
	urldate = {2022-02-09},
	month = jan,
	year = {2001},
	keywords = {Ermittlungserzwingungsverfahren, Klageerzwingungsverfahren},
}

Downloads: 0