OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 22.04.2013, 4 MB 10/13 und 4 MB 11/13 - Facebook darf vorerst weiterhin Konten von Nutzern ohne "Klarnamen" sperren. April, 2013.
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 22.04.2013, 4 MB 10/13 und 4 MB 11/13 - Facebook darf vorerst weiterhin Konten von Nutzern ohne "Klarnamen" sperren [link]Paper  abstract   bibtex   
Das soziale Netzwerk Facebook darf vorerst auch weiterhin die Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten („Klarnamen“) angeben, sperren. Das Oberverwaltungs­gericht Schleswig hat die Beschwerden des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) gegen die Mitte Februar zugunsten von Facebook USA und Facebook Irland ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der aufschiebenden Wirkung der Klagen von Facebook gegen die entsprechenden Anordnungen des ULD vom Dezember 2012.
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