Rechtsbehelf. Page Version ID: 158326199
Rechtsbehelf [link]Paper  abstract   bibtex   
Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird. In Deutschland ist der Begriff Rechtsbehelf Oberbegriff für den Rechtsbegriff Rechtsmittel. Ein Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf, mit dem erreicht werden kann, dass ein höheres Gericht die angefochtene Entscheidung nachprüft ("Devolutiveffekt"), was damit einhergeht, dass die formelle Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung gehemmt wird ("Suspensiveffekt"). Ausgehend vom lateinischen appellare „anrufen, anfechten, sich an ein anderes Organ wenden“, werden in den meisten Rechtssystemen Rechtsbehelfe unter dem Ausdruck Appellation zusammengefasst oder spezifischer geregelt. Nach Artikel 8 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist der „Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden“ ein elementares Menschenrecht.
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In Deutschland ist der Begriff Rechtsbehelf Oberbegriff für den Rechtsbegriff Rechtsmittel. Ein Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf, mit dem erreicht werden kann, dass ein höheres Gericht die angefochtene Entscheidung nachprüft ("Devolutiveffekt"), was damit einhergeht, dass die formelle Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung gehemmt wird ("Suspensiveffekt").
Ausgehend vom lateinischen appellare „anrufen, anfechten, sich an ein anderes Organ wenden“, werden in den meisten Rechtssystemen Rechtsbehelfe unter dem Ausdruck Appellation zusammengefasst oder spezifischer geregelt.
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