Saarländisches Oberlandesgericht Beschluss v. 23.04.2014, Az. 4 W 16/14 - Veranlassung der Klage bei formularmäßigem Verzicht auf Einwendungen gegen Haftungsgrund. April, 2014.
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Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Klage des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer bei formularmäßigem Verzicht auf Einwendungen gegen den Haftungsgrund. Erklärt der unter Einräumung einer angemessenen Prüfungsfrist zur Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses aufgeforderte Haftpflichtversicherer insoweit lediglich (formularmäßig), Einwendungen zum Haftungsgrund würden nicht erhoben, kann er damit grundsätzlich Veranlassung zur nachfolgenden Feststellungsklage des Geschädigten geben, mit der Folge, dass im Fall des prozessualen Anerkenntnisses § 93 ZPO zu Gunsten des Versicherers nicht eingreift. (Rn.6)(Rn.10)

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