SchErsZulG BY - Gesetz über die erweiterte Zulassung von Schadensersatzansprüchen bei Dienst- und Arbeitsunfällen.
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Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Aufhebung von Vorschriften Es werden aufgehoben: 7. das Gesetz über die erweiterte Zulassung von Schadensersatzansprüchen bei Dienst- und Arbeitsunfällen vom 7. Dezember 1943 (BayBS ErgB S. 127, BayRS 2030-4-1-F)
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