SG Karlsruhe, Beschl. v. 26.05.2020, Az. S 12 SB 3599/19 - Selbstablehnung des Vorsitzenden; systematisches Ermittlungsdefizit der Versorgungsverwaltung, die Rezeption meiner (richerlichen) Rechtsprechung in der SGb. May, 2020.
SG Karlsruhe, Beschl. v. 26.05.2020, Az. S 12 SB 3599/19 - Selbstablehnung des Vorsitzenden; systematisches Ermittlungsdefizit der Versorgungsverwaltung, die Rezeption meiner (richerlichen) Rechtsprechung in der SGb [link]Paper  abstract   bibtex   
1. Der Kammervorsitzende lehnt sich für das Verfahren S 12 SB 3599/19 als Gerichtsperson selbst ab und schließt sich von der weiteren Mitwirkung hieran selbst aus. 2. Das Ablehnungsgesuch des Beklagten gegen den Kammervorsitzenden wird als offensichtlich unzulässig verworfen.
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