Thesenpapier zur Qualität der Arbeit in Gerichten und Staatsanwaltschaften. Technical Report Deutscher Richterbund - Bundesvorstand des DRB, April, 2014.
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Die Justiz sichert den Rechtsfrieden, gewährleistet den Rechtsschutz des einzelnen Bürgers und Rechtssicherheit für alle und s etzt so letztlich die rechtsstaatliche Ordnung durch. Sie hat damit in unserer Gesellschaft eine unverzichtbare Stabilisierungsfunktion. Die Gesellschaft erwartet zu Recht ein Maximum an Gründlichkeit und Einzelfallgerechtigkeit. Gleichzeitig halten Ökonomisierungstendenzen und betriebswirtschaftliche Ansätze Einzug auch in die dritte Staatsgewalt. Das andernorts erfolgreich erprobte Neue Steuerungsmodell mit seinen Elementen Budgetierung, Kosten- Leistungsrechnung und Controlling, mit Kennzahlen und Qualitätsstandards wird vielfach unreflektiert auf die Justiz übertragen. Gegenüber der Justiz gibt es aber nicht nur in der Exekutive ein latentes Misstrauen. Es bestehen erkennbare Vorbehalte bis hin zum Zweifel daran, ob es überhaupt der Unabhängigkeit der Richter in ihrer bisherigen Form bedarf oder ob wir nicht ein „neues Verständnis richterlicher Unabhängigkeit“ brauchen - ein Verständnis, das eine „Einordnung der Richterschaft in vorgegebene Arbeitsabläufe“ fordert und „verständigen Produktivitätserwartungen" an Richter und Staatsanwälte das Wort redet. Ein solcher Ansatz wird der grundgesetzlich übertragenen Aufgabe der Justiz nicht gerecht. Um die Qualität der Rechtsprechung nachhaltig zu sichern, fordert der DRB die Selbstverwaltung der Justiz. Die Selbstverwaltung der Justiz eröffnet eine eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben der Justiz durch Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Sie gewährleistet die nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Verwirklichung des Rechtsgewährungsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger durch die Justiz. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Richterbund beschlossen: Thesen zur Qualität der Arbeit in Gerichten und Staatsanwaltschaften

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