Unfallversicherung und verspätete Feststellung der Invalidität. 2012. Fehlermitteilung an die FT-Redaktion Zur 3-jährigen Verjährungsfrist schreibt FT: "Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch beim Versicherer geltend gemacht wird". Dies ist nicht für zutreffend. Die Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand, im Falle der Unfallversicherung i.d.R. des Unfallereignisses, ggf. der Kenntnis darüber.
Unfallversicherung und verspätete Feststellung der Invalidität [link]Paper  bibtex   
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Zur 3-jährigen Verjährungsfrist schreibt FT:  "Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch beim Versicherer geltend gemacht wird".
Dies ist nicht für zutreffend. Die Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand, im Falle der Unfallversicherung i.d.R. des Unfallereignisses, ggf. der Kenntnis darüber.},
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