VerfGH NRW Beschluss v. 28.01.2020, Az. VerfGH 63/19.VB-2 - Verfassungsbeschwerde; fortgesetzte Fristverlängerung; Befangenheit; Darlegung Grundrechtsverletzung. January, 2020.
VerfGH NRW Beschluss v. 28.01.2020, Az. VerfGH 63/19.VB-2 - Verfassungsbeschwerde; fortgesetzte Fristverlängerung; Befangenheit; Darlegung Grundrechtsverletzung [pdf]Paper  abstract   bibtex   
Im Streit um eine vierfache Verlängerung einer Klageerwiderungsfrist hat der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Nordrhein-Westfalen die Verfassungsbeschwerde eines Anwalts als unzulässig zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags richtete, sei nicht substantiiert genug begründet, entschied der VerfGH in einem Beschluss (v. 28.01.2020, Az. 63/19.VB-2).

Downloads: 0