VG Gießen, Urteil v. 11.03.2015, Az. 21 K 1976/13.GI.B - private und freiberufliche Tätigkeit unter Begriffen „Deutsches Institut“ und „Europäisches Institut“ beworben ist berufswidrige Werbung; weder Klinikbetreiber noch Inhaber eines Praxissitzes irreführende Werbung. November, 2015.
VG Gießen, Urteil v. 11.03.2015, Az. 21 K 1976/13.GI.B - private und freiberufliche Tätigkeit unter Begriffen „Deutsches Institut“ und „Europäisches Institut“ beworben ist berufswidrige Werbung; weder Klinikbetreiber noch Inhaber eines Praxissitzes irreführende Werbung [link]Paper  abstract   bibtex   
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