VG Hamburg, Urteil vom 04.03.2016 - 15 E 4482/15 - Facebook darf Klarnamen zur Führung eines Facebook-Kontos verlangen. April, 2016.
VG Hamburg, Urteil vom 04.03.2016 - 15 E 4482/15 - Facebook darf Klarnamen zur Führung eines Facebook-Kontos verlangen [link]Paper  abstract   bibtex   
Deutsches Recht findet für streitige Datenverarbeitung keine Anwendung: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Facebook stattgegeben, der sich gegen die Anordnung des Daten­schutz­beauftragten richtet, die Nutzung eines Facebook-Kontos unter einem Pseudonym zu ermöglichen. Damit bleibt es Facebook vorerst weiterhin gestattet, von seinen Nutzern die Verwendung eines Klarnamens zur Führung eines Facebook-Kontos zu verlangen.
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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Facebook stattgegeben, der sich gegen die Anordnung des Daten­schutz­beauftragten richtet, die Nutzung eines Facebook-Kontos unter einem Pseudonym zu ermöglichen. Damit bleibt es Facebook vorerst weiterhin gestattet, von seinen Nutzern die Verwendung eines Klarnamens zur Führung eines Facebook-Kontos zu verlangen.},
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