VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.2008, 4 S 681/05 - § 44 Abs. 2 BeamtVG stellt eine abschließende gesetzliche Konkretisierung des Grundsatzes von Treu und Glauben dar, der daneben für eine Versagung von Unfallausgleich nicht mehr in Betracht kommt (Sachverständiger Dr. Stevens u.a.). August, 2008.
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.2008, 4 S 681/05 - § 44 Abs. 2 BeamtVG stellt eine abschließende gesetzliche Konkretisierung des Grundsatzes von Treu und Glauben dar, der daneben für eine Versagung von Unfallausgleich nicht mehr in Betracht kommt (Sachverständiger Dr. Stevens u.a.) [link]Paper  bibtex   
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