VG Stuttgart, Urteil 20. September 2010, Az. 11 K 1733/10 - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Heilung durch Möglichkeit des Widerspruchs. September, 2010. Paper abstract bibtex Die Heilung eines Verfahrensfehlers (hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Heilung durch Möglichkeit des Widerspruchs) hat zur Folge, dass der Kläger mit seinem erst zur Heilung führenden Vortrag nicht mit dem Hinweis darauf ausgeschlossen sein kann, dass es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Anfechtung der Zustimmungsentscheidung, die bereits im Ausgangsverfahren ergangen ist, auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Zustimmungsentscheidung ankommt, der schwerbehinderte Mensch mit späterem Vorbringen mithin präkludiert sei.
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