Die Umsetzung der BK 2108 aus sozialrechtlicher Sicht – Teil 2. Bieresborn, D. March, 2014.
Die Umsetzung der BK 2108 aus sozialrechtlicher Sicht – Teil 2 [link]Paper  abstract   bibtex   
Im zweiten Teil des Beitrages zur Umsetzung der BK 2108 aus sozialrechtlicher Sicht werden neben Ausführungen zur Prüfungsstruktur und zum Beweismaßstab insbesondere das Vorhandensein der tatbestandlich vorausgesetzten Einwirkungen und die mögliche Kausalität zwischen diesen Einwirkungen und der Erkrankung behandelt. Dabei geht der Autor speziell auf die Anwendung des Mainz-Dortmunder-Dosismodells (MDD) ein.
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	title = {Die {Umsetzung} der {BK} 2108 aus sozialrechtlicher {Sicht} – {Teil} 2},
	url = {https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/diskussionsbeitrag-c5-2014/},
	abstract = {Im zweiten Teil des Beitrages zur Umsetzung der BK 2108 aus sozialrechtlicher Sicht werden neben Ausführungen zur Prüfungsstruktur und zum Beweismaßstab insbesondere das Vorhandensein der tatbestandlich vorausgesetzten Einwirkungen und die mögliche Kausalität zwischen diesen Einwirkungen und der Erkrankung behandelt. Dabei geht der Autor speziell auf die Anwendung des Mainz-Dortmunder-Dosismodells (MDD) ein.},
	publisher = {Deutsche Vereinigung für Rehabilitation},
	author = {Bieresborn, Dirk},
	month = mar,
	year = {2014},
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