Überlange Gerichtsverfahren - Handlungsoptionen und Anwaltspflichten. Greger, R. Anwaltsblatt, 2015.
Überlange Gerichtsverfahren - Handlungsoptionen und Anwaltspflichten [link]Paper  abstract   bibtex   
Langdauernde Prozesse gehören zu den Grundübeln der Rechtspflege. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben in jüngster Zeit versucht, ihnen zu Leibe zu rücken. Mit dem am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGRG) sollte alles besser werden. Für den Anwalt ergeben sich daraus neue Möglichkeiten, aber auch neue Risiken. Der Autor zieht nach fast fünf Jahren eine erste Bilanz und gibt Anwältinnen und Anwälte konkrete Hinweise für die Praxis. Vor allem die Verzögerungsrüge ist ein Muss, sobald der Rechtsanwalt Anhaltspunkte für eine zögerliche Sachbehandlung des Gerichts erkennt.
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	title = {Überlange {Gerichtsverfahren} - {Handlungsoptionen} und {Anwaltspflichten}},
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	abstract = {Langdauernde Prozesse gehören zu den Grundübeln der Rechtspflege. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben in jüngster Zeit versucht, ihnen zu Leibe zu rücken. Mit dem am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGRG) sollte alles besser werden. Für den Anwalt ergeben sich daraus neue Möglichkeiten, aber auch neue Risiken. Der Autor zieht nach fast fünf Jahren eine erste Bilanz und gibt Anwältinnen und Anwälte konkrete Hinweise für die Praxis. Vor allem die Verzögerungsrüge ist ein Muss, sobald der Rechtsanwalt Anhaltspunkte für eine zögerliche Sachbehandlung des Gerichts erkennt.},
	journal = {Anwaltsblatt},
	author = {Greger, Reinhard},
	year = {2015},
	pages = {536--540},
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