Grundrechte im Privatrecht. Hager, J. April, 1994.
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Obwohl sich die Lehre von der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte im Vertragsrecht des bürgerlichen Rechts auf den ersten Blick durchgesetzt hat, ist das Problem noch nicht ausgelotet. Die Frage, worauf denn eine verringerte Grundrechtswirkung beruhen soll, ist ebenso ungeklärt wie die Rolle des niederrangigen Rechts. Die Hierarchie der Normen und die Funktion der Privatautonomie sind Anlaß, die Wirkung der Grundrechte im Privatrecht nochmals zu überdenken.

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