Begutachtung vorgeworfener ärztlicher Behandlungsfehler - ,,das gute Gutachten". Hansis, M L MED SACH, 102(2006):6, 2006.
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Das Sachverständigengutachten nimmt in jedem Verfahren wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eine Schlüsselrolle ein. Jeder Gutachter wird darauf bedacht sein, an sein Gutachten hohe Ansprüche bezüglich der handwerklichen Qualität zu stellen: Knapper Text, zwingend logischer Aufbau, Fehlen jeglicher Emotionalität. Die Aussagen zum ,,Standard guten ärztlichen Handelns" sollen und können erkennbar an der relevanten Literatur gemessen werden. Die Aussagen zu den Fragen, die zu einer Beweiserleichterung für den Kläger führen können, entspringen in aller Regel der nieht weiter überprüfbaren persönlichen Einschätzung des Gutachters. Ihre Beantwortung verlangt ein hohes Maß an Sachlichkeit und Praxisnähe.

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