Anhörungsrüge bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Huber, M. January, 2005. Paper abstract bibtex Am 1. 1. 2005 ist das Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) in Kraft getreten1. Nunmehr enthalten alle Verfahrensordnungen eine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit, falls ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt; verwirklicht wurde das durch eine entsprechende Ergänzung bereits vorhandener Rechtsbehelfe und durch die Einführung einer Anhörungsrüge für den Fall, dass ein Rechtsmittel nicht mehr stattfindet. Der folgende Beitrag erörtert zunächst die Ausgangspunkte der Reform (I) und sodann die Neuregelungen in der ZPO (II) sowie in den wichtigsten anderen Verfahrensordnungen (III). Er schließt mit einem Ausblick auf die Folgen des Anhörungsrügegesetzes für Ausbildung, Prüfung und Praxis (IV) samt einem insgesamt doch kritischen Resümee. Präsident des LG Professor Dr. Michael Huber, Passau
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